About | HeinOnline Law Journal Library | HeinOnline Law Journal Library | HeinOnline

7 Pravni Vjesnik 83 (1991)
Essential Conditions for the Punishableness in the New Penal Code of the Republic of Croatia

handle is hein.journals/pravnivjsk7 and id is 85 raw text is: 



Prof. Dr. Petar Novoselec, Wesentliche Shafbarkeitsvoraussetzungcn im kos-noden kroatiscbm Strafgesetzbuc.8
                Pravni vjesnik, 7 (1-4): 83-91 1991.                                               83

                                                                                  UDK 343.2/.7 (497.13)
                                                                                  Izvomi znanstveni rad
                                                                                  Ur. 28. lipnja 1992.


Prof. Dr. PETAR NOVOSELEC,
Professor an der UniversitAt in Osijek
und Richter am Obersten Gerichtshof
der Republik Kroatien in Zagreb


WESENTLICHE STRAFBARKEITSVORAUSSETZUNGEN IM
KOMMENDEN KROATISCHEN STRAFGESETZBUCH*


     1. EINLEITUNG
     Die Republik Kroatien steht vor der Verab-
schiedung einer ganz neuen vollstandigen S trafgesetz-
gebung.
     Damit man Probleme, vor denen der kroatische
Gesetzgeber steht, besser verstehen kann, muss man
die Strafgesetzgebung der ehemaligen Sozialistischen
F6deativen Republik Jugoslawien (SFRJ), deren
Bestandteil die Republik Kroatien noch his unliingst
war, kurz darstellen.
    Nach dem Bruch mit der UdSSR erliess die SFRJ
1951 ein neues Strafgesetzbuch, mit dem sie sich vom
Einfluss des sowjetischen Strafrechts zu befreien ver-
suchte. Deswegen diente das schweizerische Strafge-
setzbuch als Vorbild. Dieses Vorbild wurde jedoch
nicht umfassend beachtet, und so blieb das Strafge-
setzbuch von 1951 in einigen Aspekten, insbesondere
im Hinblick auf politische Delikte, innerhalb derGren-
zen eines autoritdren, stalinistischen Staats. Was aber
die wesentlichen Strafbarkeitsvoraussetzungen angeht,
so k6nte man sagen, dass Jugoslawien damals, zumin-
dest im Vergleich zu den anderen sozialistischen
Lindem, ein modernes Strafgesetzbuch bekam.
    Das Strafgesetzbuch von 1951 gait auf dem Gebiet
des ganzen Jugoslawiens, und die Einzelrepubliken
hatten in der Strafgesetzgebung nur eine unbedeutende
Rolle im Rahmen des Nebenstrafrechts. Immerhin
wurde durch die Bundesverfassung von 1974 die
Kompetenz des Bundersgesetzgebers auf den Allge-
meinenTeil sowie einige den Gesamtstaatbetreffende
Bereiche des Besonderen Teils beschriinkt; im Uibrigen
wurde die Kompetenz den sechs Einzelrepubliken und
denbeiden autonomenProvinzen zugewiesen. So wurde
auch in der ehemaligen Sozialistischen Republik
Kroatien die Materie des Strafrechts in einem Bundes
- und einem Republikstrafgesetz 1 geregelt, die zusam-
men am 1. Juli 1977 in Kraft getreten sind. Diese
beiden Strafgesetze Uibernahmen fast vollstlndig die
L,sungendesbisherigenGesamtstaatsstrafgesetzbuchs.


     Nach den ersten freien Wahlen und dem Zusam-
menbruch des kommunistischen Regimes verkindete
die Republik Kroatien am 22. Dezember 1990 eine
neue Verfassung. Nach dieser Verfassung ist die Re-
publik Kroatien ein souveriiner Staat, bleibt aber im
Biindnis der SFRJ bis zur neuen Verstandigung zwi-
schen den jugoslawischen Republiken oder bis das
Parlament der Republik Kroatien eine andere Ent-
scheidung trifft. Die Strafgesetzgebung blieb grund-
siitzlich unveriindert, nur erliess die Republik Kroatien
am 22. Februar 1991 eine wichtige Novelle ihres
Strafgesetzes, mit der Straftatbestibnde gegen die
Republik Kroatien eingeftihrt wurden. Am 8. Oktober
1991 entschloss sich das kroatische Parlament, alle
Verbindungen zu der SFRJ abzubrechen. So wurde das
ganze Rechtssystem der SFRJ auf dem Gebiet der
Republik Kroatien ungtiltig. Da aber die Republik
Kroatien alle erforderlichen Gesetze auf einmal nicht
erlassen konnte, tibemahm sie die friiheren Bundesge-
setze als eigene. So gilt auch das frihere Strafgesetz
der SFRJ seit 8. Oktober 1991 inderRepublik Kroatien
als ihr Gesetz. Demgemass hat die Republik Kroatien
jetzt zwei Strafgesetze. Es ist klar, dass so eine L6sung
vorlaqufig ist. Die Republik Kroatien wird bald ein
vollstandiges Strafgesetzbuch erlassen. Zu diesem
Zweck wurde eine spezielle Fachgruppe gebildet, die
sich vorwiegend aus den Professoren des Strafrechts
an den kroatischen Universitiiten zusainmensetzt.
Leider begann die Gruppe erst vor kurzem zu arbeiten;
sie befmdct sich zur Zeit im Stadium der Vorbera-
tungen. Deswegen kann sich auch dieser Bericht nicht
   Vortrag gehalten an dern intemationalen Symposium Von totali-
   turem zu rechtsstaatlichem Strafrecht - Buchenbach bei Frei-
   burg in Breisgau 27.31. Mai 1992
1 Diejugoslawische Gesetzgebung verwendet seit denn, sowohi im
   Bund als auch in den Republiken und autonomen Provinzen, den
   Ausdntck Strafgesetz, weil es keine Kodifikation mehr gab. Da
   die Republik Kroatien jetzt zu einer solchen Kodifikation
   zuriickkehrt, wird der Terminus Strafgesetzbuch wahrschein-
   lich wieder eingefiihrt werden

What Is HeinOnline?

HeinOnline is a subscription-based resource containing thousands of academic and legal journals from inception; complete coverage of government documents such as U.S. Statutes at Large, U.S. Code, Federal Register, Code of Federal Regulations, U.S. Reports, and much more. Documents are image-based, fully searchable PDFs with the authority of print combined with the accessibility of a user-friendly and powerful database. For more information, request a quote or trial for your organization below.



Short-term subscription options include 24 hours, 48 hours, or 1 week to HeinOnline.

Contact us for annual subscription options:

Already a HeinOnline Subscriber?

profiles profiles most