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32 Natur und Recht 1 (2010)

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                                                                                         NuR   (2010) 32:1-3 1


 AUFSATZE



 DOI: 10.1007/si 0357-009-1788-x

 Kontrollwerte als neuer Umweltstandard

 im  anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht?

 Mirjam  Lang



© Springer-Verlag 2010


Mit Urteil vom 26. 4. 2007' hat das BJerwG entschieden, dass
die Emissionsgrenz werte der 17. BImSchJX durh die Festsetzung
von sogenanmten Kontrollwerten im Gnelnmungs>escheid inter-
schritten werden kannen. Damit wurde eine drite W.4-ertekategorie
in das Anlagenzulassungsrecht eingeffihrt. W'-elche Funktion Kon-
troliwerte haten, in welchem Jerhdltnis sie :zu den Emissions-
grenrwerten der 17. BImSchJX stehen ind wielche Konsequenzen
sich aus ihrer Nichteinhaltung fir die Anlagenbetrei>er erge>en, soll
im Folgenden beleuchtet werden.

1. Grenz-  und Richtwerte   im System
des Anlagengenehmigungsrechts

Das  Bundes-Immissionsschutzgesetz  kennt  herkbmmli-
cherweise zwei Arten  von Umweltstandards: Richtwerte
einerseits und Grenzwerte  andererseits. Richtwerte wie
Grenzwerte  dienen  der Konkretisierung der Betreiber-
pflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BImSchG. Der
maf3gebliche Unterschied zwischen beiden Wertekatego-
rien besteht in ihrem messtechnischen bzw. naturwissen-
schaftlich-fachlichen Verbindlichkeitsanspruch.
  Richtwerte  kommen   regelmsBig dort zum Einsatz, wo
die  Schadlichkeitsschwelle von  Umwelteinwirkungen
nicht rein naturwissenschaftlich anhand objektiver Kri-
terien festgelegt werden kann, sondern zusatzlich subjek-
tive Wertkategorien in die Betrachtung mit einzubeziehen
sind. Zu nennen sind hier vor allem die Immissionsricht-
werte der TA  Larm 1998 oder der GIRL  2008. In beiden
Fallen wird die Erheblichkeitsgrenze dutch eine Vielzahl
subjektiver Faktoren und Merkmale  bestimmt,  die einer
Verobjektivierung nicht zuganglich sind. Bei Larmimmis-
sionen spielt zum Beispiel die Larmart, die Impulshaltig-
keit, die Informationshaltigkeit sowie eine negative Sensi-
bilisierung eine gro3e Rolle. Bei Geruchsimmissionen sind
die Geruchsart, die Hedonik und  die Empfindungsstarke
von  Bedeutung.  Richtwerte tragen dieser Vielgestaltig-
keit der Moderatoren  Rechnung,2  indem sie die Schad-
lichkeitsschwelle nicht abschlie3end festlegen. Sie stellen
vielmehr Orientierungswerte dar, die fir den Regelfall zur
Bestimmung   der Schadlichkeitsgrenze herangezogen wer-
den kbnnen, von denen  im Einzelfall allerdings zugunsten
wie zu Lasten des Anlagenbetreibers abgewichen werden
kann.
  [in Abweichen  ist dabei immer dann mbglich, wenn es
sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen aty-
pischen Einzelfall handelt, der von der standardisierenden
Betrachtung des Richtwerts nicht erfasst wird. Technische
Regelwerke  tragen diesem Umstand regelmifig dutch ent-
sprechende Offnungsklauseln fir Sonder- bzw. Einzelfall-
prafungen  Rechnung.3  Zum   anderen kann  von  Richt-
werten immer  dann  abgewichen werden,  wenn  aufgrund
gesicherter Erkenntnisfortschritte den dem Richtwert zu-


grundeliegenden Annahmen   und Prsmissen die Wertungs-
grundlage entzogen ist.4
  Die Rechtsprechung  stellt an das Vorliegen gesicherter
Erkenntnisfortschritte allerdings strenge Anforderungen.
Der Umstand,  dass die zur Beurteilung stehende Anlage
fiber eine Technik verfigt, die tiber der sonst iblichen Aus-
stattung vergleichbarer Anlagen liegt, genagt hierfir nicht.'
Vielmehr gilt es, den Erkenntnisstand bei Festsetzung des
Richtwerts mit dem  jetzigen Stand der Technik zu ver-
gleichen, wobei nicht die technische Machbarkeit emissi-
onsbegrenzender Maf3nahmen,  sondern vor allem auch der
dafir notwendige wirtschaftliche Aufwand in den Blick zu
nehmen  sind.'
  Sind die Richtwerte in Verordnungen  oder normkon-
kretisierenden Verwaltungsvorschriften enthalten, sind sie
sowohl  fur die Genehmigungsbehbrde   wie die Gerichte
verbindlich.' Die Genehmigungsbehbrde  hat diese zu be-
achten und kann nur in den oben  dargelegten Fsllen von
diesen abweichen. Werden die Richtwerte eingehalten, so
besteht in aller Regel ein Anspruch des Anlagenbetreibers
auf Erteilung der Genehmigung. Werden   die Richtwerte
nicht eingehalten, steht dies einer Genehmigungserteilung
grundsitzlich entgegen. Den Richtwerten  kommt   inso-
weit also eine die Rechtssicherheit und Gleichmsfigkeit
des Verwaltungsvollzugs wahrende Funktion zu. Dies gilt
nicht, wenn die Richtwerte in technischen Regelwerken
privater Normungsverbinde  niedergelegt sind. In diesem
Fall sind sie zwar Ausdruck fachwissenschaftlichen Sach-
verstands. Als unverbindliche Empfehlung sind sie jedoch
nicht geeignet, einen rechtssicheren Gesetzesvollzug zu ge-
wahrleisten.
  Grenzwerte  hingegen legen anders als die Richtwerte
die Schwelle der Schadlichkeit von Umwelteinwirkungen
abschlie3end fest.' Sie kommen dort zum Einsatz, wo die
Grenze der Schadlichkeit rein naturwissenschaftlich ermit-
telt werden kann, ohne dass diese zusatzlich subjektiv auf-
geladen ist. Grenzwerte sind somit aus naturwissenschaft-



1) BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 7 C 15.06, UPR 2007, 391.
2) Maller, Die TA-Larm als Rechtsproblem, Wiirzburg 2000,
  S. 120ff.
3) Vgl. hierzu etwa Nr. 3.2.2 TA Larm oder Nr. 5 GIRL 2008.
4) BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 7 C 2/00, NVwZ 2001, 1165/1166;
  Kutscheidt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Lose-
  blattkommentar, Stand April 2009, 53 Rdnr. 19 k.
5) So OVG Saarlouis, Urt. v. 10.11.2006 - 3 M 1/05.
6) BVerwG, Urt. v. 21.6.2001 - 7 C 2/00, NVwZ 2001, 1165/
  1166.
7) Zur Diskussion um die Bindungswirkung normkonkretisieren-
  den Verwaltungsvorschriften zuletzt BVerwG, Urt. v. 29. 8.2007
  -4 C 2.07, Rdnr. 12; Remmert, Rechtsprobleme von Verwaltungs-
  vorschriften,Jura 2004, 728 ff.; Wollenschlager, Wissensgenerierung
  im Verfahren, Tnbingen 2009, S. 195 f.
8) Rofnagel, in: Koch/Scheuing, Gemeinschaftskommentar zum
  Bundes-Immissionsschutzgesetz, Loseblatt, Stand Mai 2005, 5
  Rdnr. 304 ff.; Sparwasser/v. Komorowski, Die neue TA Larm in der
  Anwendung, VB1BW  2000, 348/349.


I Springer


RA. Dr. Mirjam Lang,
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dammert & Steinforth,
Leipzig, Deutschland

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