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31 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. 1 (1939)

handle is hein.journals/injlegame31 and id is 1 raw text is: (Aus dem Gerichtlich-Medizinischen Institut der Universittt Bern.
Direktion: Prof. Dr. med. J. Dettling.)
Die Wiedersichtbarmachung
kiinstlich entfernter oder entstellter Prigungen auf Metallen.
Von
Prof. Dr. J. Dettling, Bern.
Mit 10 Textabbildungen (11 Einzelbildern).
Wenn beim    Diebstahl von Metallgegenstinden, wie SchuBwaffen,
Fahrradern, Automobilen usw. die Taterschaft versucht, verriterische
Fabrik- oder Kontrollnummern und andere Eigentumsbezeichnungen,
eingestanzt mit Stahlstempeln, zu entfernen, sei es durch Abfeilen oder
durch grobes Entstellen, so wird im allgemeinen die Taterschaft nur
so weit gehen, bis die Zeichen fur das bloBe Auge verschwunden sind
(schon um einen auffalligen Defekt zu vermeiden).
Das Verfahren, durch Abfeilen kinstlich entfernte, eingestanzte
Zeichen wieder sichtbar zu machen, stiitzt sich darauf, daB solche Pr-
gungen von Metallen nach den metallographischen Erfahrungen die
urspringliche Kristallstruktur (Kristallite) des Metalls unterhalb der
betroffenen Einschlagstelle bis zu einer gewissen Tiefe in abnehmender
Intensitit deformieren; durch tbermittlung eines grdBeren Energie-
inhaltes werden diese Teile unedler (hirter) als die weichere Umgebung.
(Im Gegensatz zu den unedlen Metallen, die sich schon bei gew6hnlicher
Temperatur an feuchter Luft oxydieren, bezeichnet man die Metalle als
edle, welche gegen chemische Einflinsse sehr widerstandsfahig sind
und sich selbst bei haherer Temperatur unter gewbhnlichem Druck mit
Sauerstoff nicht verbinden.) Die metallographische Erfahrung zeigt
denn auch, daB auf solche Weise unedel gewordene Stellen von geeig-
neten Atzmitteln rascher und starker angegriffen werden als die Um-
gebung, so daB     beim   geeigneten Atzverfahren   die ursprunglichen
Zeichen sich als mehr oder weniger scharfe reliefartige oder verfirbte
Linien oder Helligkeitsunterschiede von der Umgebung abzeichnen und
es sehr oft gelingt, die eingestanzten Zeichen wieder sichtbar zu machen,
sei es auch nur fnr einen Augenblick wdhrend der Atzung, sei es dauernd.
Die Scharfe hangt von der noch vorhandenen Schicbttiefe der betrof-
fenen Teile ab. Nicht selten geht aber die Taterschaft noch einen Schritt
weiter, indem sie neue falsche Nummern einstanzt, sei es an der ab-
gefeilten eventuell iiberstrichenen oder an einer anderen Stelle, oder
es kann auch vorkommen, daB die ursprunglichen Ziffern nicht weg-
gefeilt, sondern zerhammert werden. Stirend muB wirken eine gewisse
Rekristallisation durch kurzes starkeres Erhitzen oder durch Zer-

Z. f, d. geis. Gerichtl. Ivedizin. 31. Bd.

1.

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