About | HeinOnline Law Journal Library | HeinOnline Law Journal Library | HeinOnline

16 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. 1 (1931)

handle is hein.journals/injlegame16 and id is 1 raw text is: Deutsche Zeitschrift fur die gesamte Gerichtliche Medizin.
Referatenteil.
Redigiert von P. Fraenckel und 0. Sprinz, Berlin.
16. Band, Heft 1                                                           S. 1-64
Kriminelle und soziale Prophylaxe.
Kihne: Offene Fursorge fur entlassene Geisteskranke der Heil- und Pflegeanstalt
Emmendingen. Allg. Z. Psychiatr. 91, 355-368 (1929).
Seit Januar 1927 besteht an der Anstalt Emmendingen eine ,,Fursorgestelle fur
entlassene Geisteskranke, die in Freiburg i. Br. eine Beratungsstelle unterhalt. AuBer-
dem werden die entlassenen Kranken auf dem Lande in regelmaBigen Abstanden vom
Fnrsorgearzt und der Fiirsorgepflegerin aufgesucht. Die Fnrsorge soll vorwiegend
als soziale Einrichtung, weniger als arztliche betrieben werden. Die Beratung
erfolgt unentgeltlich. Rezeptverordnungen werden abgelehnt. Beraten werden die
Kranken durch Arbeitsvermittlung, Wohnungsbeschaffung, Pflegerbestellung. Ge-
legentliche Besuche   wurden   von   Angehdrigen   und   Kranken   ganz   gut  auf-
genommen, haufigere Besuche dagegen als stdrend empfunden. Frauen zeigten
sich der Fursorge zuganglicher als Manner. Pekuniare Unterstntzungen wurden ge-
legentlich ndtig. Schwierig war eine Zeitlang die Unterbringung beurlaubter, arbei-
tender Kranker in Krankenkassen, die jetzt durch Entscheidung des badischen Landes-
versicherungsamtes erreicht ist, soweit es sich um Vollarbeitsfihige handelt. Wieder-
aufnahmen erfolgen nie durch die Firsorgestelle, um die Leute nicht miitrauisch zu
machen, sondern nur durch die amtlichen Stellen, die gegebenenfalls benachrichtigt
werden. Sehlechte Erfahrungen wurden mit der fnrsorglichen Entlassung von Alko-
holikern gemacht. Gut bewahrte sich die Frnhentlassung Schizophrener. Die Un-
kosten fnr 300 Kranke betrugen pro Jahr etwa 3000 Mk., eine Summe, die schon
dadurch herauskame, wenn der Staat durch diese MaBnahmen fnr jeden Kranken
10 Tage ersparte (staatlicher ZuschuB pro Kopf und Tag in den Heilanstalten 1 Mk.).
Patienten, die 1 Jahr nach der Entlassung die Fursorge nicht beansprucht haben,
scheiden aus der Fnrsorge aus.
(Anmerkung des Ref.: Nicht erwahnt ist die fiirsorgliche Betreuung Krimineller, die
als gemeingefahrliche Geisteskranke interniert werden, und die - wie Ref. selbst wiederholt
erlebt hat - einen unerfreulichen Kreislauf zwischen Freiheit, Haft, psychiatrischer Klinik,
Heilanstalt und ,,Fruhentlassung erleben mnssen, ein Kreislauf, von dem vorwiegend Moral
insanity-Falle, die schon 20mal und 6fter vorbestraft waren, betroffen werden.)
Adolf Friedemann (Basel/Weil a. Rh.).
Pierson, Clarence: Are we sufficiently progressed scientifically for the legal sexual
sterilization of inmates of state institutions in certain cases? (Genigen unsere wissen-
schaftlichen Grundlagen zur gesetzlichen Anordnung der Sterilisierung von Insassen
staatlicher Institutionen in bestimmten Fallen?) New Orleans med. J. 82, 350 bis
357 (1929).
Verf.n beantwortet die Frage ohne Zdgern mit ,,Nein, obgleich sie vor 15 Jahren
selbst die Sterilisierung als ein Mittel der Geburtenkontrolle empfohlen hat. Frnher
glaubte man, daB geistige Defekte nur auf dem Wege der Vererbung entstiinden.
Dem sei aber keineswegs so. Endogene (Erkrankungen, endokrine Stdrungen, Infek-
tionen) und exogene (hohe Besteuerung, Arbeitslosigkeit usw.) Faktoren konnen
gleichfalls zum physischen und moralischen Zusammenbruch fuhren. Die gauze Frage
masse noch genau studiert werden. Schwachsinnige: und sozial Defekte sollen in
Kolonien mit guter professioneller Betatigungsmdglichkeit isoliert werden. Eugenische
Erziehung der Bevdlkerung, strengere Ehegesetze und -Sitten, hygienische Tatigkeit
auf dem Gebiete der Geisteshygiene werden die Sterilisierung teilweise ersetzen konnen.
v. Neureiter (Riga).
Wassermann, Rudolf: Die bevorstehende Anderung des Gesetzes zur Bekimpfung
der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 nach dem amtlichen Entwurf eines
Z. f. d. ges. Gerichtl. Medizin. 16. Rd.                             1

What Is HeinOnline?

HeinOnline is a subscription-based resource containing thousands of academic and legal journals from inception; complete coverage of government documents such as U.S. Statutes at Large, U.S. Code, Federal Register, Code of Federal Regulations, U.S. Reports, and much more. Documents are image-based, fully searchable PDFs with the authority of print combined with the accessibility of a user-friendly and powerful database. For more information, request a quote or trial for your organization below.



Short-term subscription options include 24 hours, 48 hours, or 1 week to HeinOnline.

Contact us for annual subscription options:

Already a HeinOnline Subscriber?

profiles profiles most