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2015 ALJ 1 (2015)

handle is hein.journals/aljl2015 and id is 1 raw text is: AUSTRIAN LA    W VISSN: 2409-6911
AURN         AL                                         (CC-BY) 3.0 license
www.austrian-law-journal.at
Editorial
Zur ersten Ausgabe des ALJ haben wir sehr freundliche GlOckwinsche und Gratulationen erhalten,
fur die wir uns herzlich bedanken. Viele haben uns mitgeteilt, fur wie wichtig sie eine Online-
Zeitschrift wie das ALJ halten, was uns in unserem Vorhaben sehr bestarkt.
Wir freuen uns, Ihnen heute die zweite Ausgabe prasentieren zu k6nnen, deren Beitrage sehr
unterschiedliche Rechtsbereiche betreffen. Stefan Arnold, ein Kollege, der erst jungst an die
Grazer Fakultat berufen wurde, hat uns einen Beitrag zu dem aktuellen Thema des Eigentums-
und Verkehrsschutzes bei Kunstgegenstanden im bsterreichischen Kollisions- und Privatrecht zur
Verfugung gestellt, der aus seinem Vortrag, den er vor ca. einem Jahr vor der Grazer Berufungs-
kommission gehalten hat, hervorgegangen ist. Thomas Thiede, OAW-Institut fur Europsisches
Schadensersatzrecht (Wien) und Zentrum fur Europsisches Privatrecht der Universitst Graz,
sowie Judith Schacherreiter, Abteilung fur Rechtsvergleichung, Einheitsrecht und Internationales
Privatrecht der Universitst Wien, befassen sich kritisch mit der Oberraschenden Erweiterung des
kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes auf den ,aktiven Verbraucher durch den EuGH. Der
Gerichtshof halt es in einem kOrzlich ergangenen Urteil nicht fur erforderlich, dass die Tatigkeit
des Unternehmers, die auf den Wohnsitzstaat des Konsumenten ausgerichtet ist, fur den konkreten
Vertragsschluss ursachlich war. Rechtsvergleichend ist der Beitrag von Michael Ganner (Universitst
Salzburg), der die verschiedenen Zugange zum Recht der Vorsorgevollmacht im osterreichischen
und deutschen Recht vorstellt. Elisabeth Staudegger (Universitst Graz) analysiert die Verantwortlich-
keit von Medienunternehmen als Plattformbetreiber fur Kommentare Dritter (Leserinnen und
Leser von journalistisch aufbereiteten Online-Artikeln). Die differenzierten Privilegierungsrege-
lungen des Medien- und E-Commerce-Rechts werden nicht immer - so argumentiert die Autorin -
im erforderlichen AusmaB voneinander getrennt.
Hoch aktuell ist auch der Beitrag von Beate Sundhofer (Universitst Linz) zur umstrittenen Ent-
scheidung des EGMR vom 1. 7. 2014 Ober das franzbsische Verbot, das Gesicht an 6ffentlichen
Orten zu bedecken. In der Entscheidung wird auf ein Recht anderer Bezug genommen, in einem
Raum der Sozialisation zu leben, der das Zusammenleben erleichtert. Deshalb kann der EGMR
nachvollziehen, dass ein Schleier, der das Gesicht bedeckt, als Kommunikationsbarriere interpre-
tiert wird, die das Recht anderer verletzt. Ein Recht, sich kleiden zu durfen wie man will, gibt es
offenbar nicht (mehr). Brian Carroll ist Chief Legal Advisor der U.S. Security and Exchange
Commission und stellt die differenzierte US-Judikatur zu Anlageberatern nach dem amerikani-
schen Verm6gensanlagenberatergesetz 1940 vor.
Eine besondere Freude ist fur uns, den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf 20 Jahre Osterreich in
der Europsischen Union legen zu k6nnen. Vier rechts- und politikwissenschaftliche Artikel sind
Folgever6ffentlichungen von Referaten, die auf der Tagung am 13. 1. 2015 zu ROck- und Ausblick
aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis unter der Leitung des Instituts fur Europarecht in Graz
stattgefunden hat. Die Beitrage befassen sich mit grundlegenden Fragen des EU-Rechts wie den

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