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40 Natur und Recht 1 (2018)

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                                                                                           NuR   (2018) 40:1 1

 ED)ITORIAL


 https://doi.org/l0.1007/s10357-018-3284-z

 Editorial


© Springer-Verlag 2018


Als Natur und Recht Ende der 1970er Jahre vor nunmehr
40 Jahren auf den Weg gebracht wurde, war erst 1976 das
Bundesnaturschutzgesetz verkuindet worden. Das  BNat-
SchG  steckte quasi noch in den Kinderschuhen. Die Zeit-
schrift hat das Naturschutzrecht wie auch das Umweltrecht
in diesen vier Jahrzehnten begleitet und die Entwicklung
mitgepragt.
  Im Rechtsleben spielte das Naturschutzrecht in den An-
fangsjahren nicht die Rolle, die es mittlerweile bei zahlrei-
chen Grof3projekten hat. Oftmals sind die Ausfuhrungen
in Gerichtsentscheidungen zum Natur-, Habitat- und Ar-
tenschutz ausfihrlicher als zum Larm- oder generell zum
Gesundheitsschutz. Bei Autobahnen  und  Hsfen  ist §34
BNatSchG   vielfach die entscheidende Norm, bei Wind-
energieanlagen ist es §44 BNatSchG. Bei  der Klage des
BUND gegen den Tagebau Hambach, dem gr6b3ten von
RWE   Power betriebenen Braunkohlentagebau, und die da-
mit verbundenen Waldrodungen   ging es um die Frage, ob
es sich dabei um ein potenzielles FFH-Gebiet oder ein fak-
tisches Vogelschutzgebiet handelt. Das Naturschutzrecht
steht also im Mittelpunkt des aktuellen Geschehens und
pragt viele andere Gebiete mit - so auch das Energierecht,
und zwar aufregenerativer wie aufkonventioneller Grund-
lage. Dadurch ist es auch eng mit dem Klimaschutz verbun-
den. Ein immer bedeutsameres Gebiet, das wir in verschie-
denen Beitragen aufgreifen, ist auch der Tierschutz.
  Mit dem  nunmehr   vorliegenden Januar-Heft wird im-
merhin bereits der 40. Jahrgang der urspruinglich im Paul
Parey Verlag erschienenen, 1994  vom  Verlag Blackwell
Wissenschaft ubernommenen   und seit 2003 dem Springer
Verlag gehbrenden Zeitschrift eingelsutet. Von Beginn an
bietet die von Dr. h. c. Claus Carlsen begrfindete und zu-
sammen  mit Dr. Dieter Engelhardt und Dr. Ludger Pielow
herausgegebene Natur und Recht - ungeachtet ihrer unver-
kennbaren naturschutzrechtlichen Fokussierung - den In-
tentionen ihres Grfinders gemsf3, ,,das gesamte Recht zum
Schutze der natuirlichen Lebensgrundlagen und der Um-
welt abbilden zu wollen, in bewihrter Weise ein iu3erst
reichhaltiges, qualitativ hochwertiges und thematisch sehr
vielfsltiges Repertoire an umweltrechtlichen Aufsitzen und
eine Dokumentation  der einschlagigen Rechtsprechung.
  Der erste Aufsatz stammte von Eberhard  Schmidt-Af3-
mann  mit dem  Titel ,,Die Grundsstze des Naturschutzes
und der Landschaftspflege - ein grundlegendes Thema mit
fortbestehender Aktualitst. Ein Klassiker ist auch der zweite
Aufsatztitel von Christoph Sening: ,,Systemdynamische und
energetische Uberlegungen zur Klagebefugnis im Natur-
schutzrecht. Die Einfihrung der  Umweltverbandsklage
war ein langer Prozess, der aber mittlerweile sehr dyna-
misch verlaufen ist und fber die Verankerung in der UVP-
Richtlinie und der IED durch den EuGH weit iber das Na-
turschutzrecht hinaus wirkt. Der Ausgangspunkt war aber


Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Maitre en Droit Public,
lehrt Berg-, Umwelt- und Europarecht an der RWTH Aachen,
Aachen, Deutschland
Prof. Dr. Michael Kotulla, M. A.,
Universitat Bielefeld,
Bielefeld, Deutschland


das Naturschutzrecht. Dementsprechend wurde  diese Ent-
wicklung in der Natur und Recht ausfihrlich begleitet. Auch
die subjektive Klagebefugnis ist trotz der Umweltverbands-
klage bis heute ein Problempunkt. Eine tiefgreifende Pro-
blematik beinhaltet auch der dritte Beitrag des ersten NuR-
Heftes von Ludger Pielow  ,,Verursacherhaftung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz. Eberhart Heiderich schrieb uber
,,Die Ausgleichsabgabe im System der Eingriffsregelung des
Naturschutzgesetzes von Baden-Wurttemberg  - ebenfalls
ein als solches immer noch wichtiges Thema, wenngleich
sich die Regelungen fortentwickelt haben.
  Schon  an dieser kurzen Zeitreise zeigt sich, dass die Na-
tur und Recht die maf3geblichen Themen aufgegriffen und
zur Diskussion gestellt hat. Damals gab es allerdings erst
vier Hefte pro Jahr. Schon lange sind es zw6lf. Und so k6n-
nen wir zahlreiche Themen behandeln und kontrovers dis-
kutieren lassen - so zu neuen Grundsatzfragen wie dem
Klimaschutz  und dem  Verhiltnis des Ausbaus der Wind-
kraftnutzung zum  Artenschutz: Was geht vor? Gibt es ein
Sondernaturschutzrecht fur Windenergieanlagen? Welche
Bedeutung  hat das Helgolander Papier? Immer mehr spie-
len auch Probleme des Tierschutzes und des Jagdrechts he-
rein - etwa zur Frage der Flugunfdhigkeit von V6geln in
Zoos  oder zum Schutz der wieder auftretenden W6lfe, die
aber auch als Gefahr fur Tier und Mensch gesehen werden.
Mit  Freude blicken wir den kommenden  Jahrgangen ent-
gegen und sind gespannt, welche Themen in den folgenden
40 Jahren aktuell sein werden.
  Dabei pragte der nahezu 28 Jahre die Schriftleitung ver-
antwortende Dr. h. c. Claus Carlsen die Zeitschrift wie kein
anderer. Nicht zuletzt seinem unermudlichen Engagement
ist es zu verdanken, dass die zunichst nur viermal jihrlich
erscheinende Fachzeitschrift sich schon fber mehr als zwei
Jahrzehnte hinweg  monatlich mit beachtlicher Auflagen-
zahl als eines der gro3en Periodika mit umweltrechtlicher
Ausrichtung  an das interessierte Fachpublikum zu rich-
ten vermag. Sein Nachfolger Prof Dr. Hans Walter Louis
konnte denn  auch im Jahre 2007 eine in Wissenschaft und
Praxis langst etablierte und renommierte Zeitschrift fiber-
nehmen.  Er und der ihm in der redaktionellen Arbeit zur
Seite stehende Assessor jur. Jochen Schumacher fihrten -
mittlerweile unter dem Dach des Springer Verlages - das
aus der ,,Ara Carlsen ubernommene Erbe erfolgreich fort.
Der  seither geltende Leitspruch ,,Alles was in Natur und
Umwelt   Recht ist unterstreicht dabei einmal mehr den
Anspruch  auf thematische Vielfalt der Zeitschrift.
  Seit Januar 2015 liegt die Schriftleitung nunmehr in un-
seren Handen. Wobei  unsere Arbeit erhebliche Unterstfit-
zung  durch den nach wie vor fur die redaktionellen Ar-
beiten und  den Rechtsprechungsteil zustandigen Jochen
Schumacher  erfdhrt. Inhaltlich fihlen wir uns selbstver-
standlich in der Tradition des von unseren Vorgangern ge-
schaffenen Werkes und werden  uns auch kfinftig in unse-
rem Handeln  daran auszurichten suchen.
  Unser Dank  gilt allen, die in den letzten vier Jahrzehnten
dazu beigetragen haben, die Natur und Recht zu dem zu ma-
chen, was sie heute ist: eine hochangesehene umweltrecht-
liche Fachzeitschrift.

Aachen/Bielefeld, im Januar 2018
Prof Dr. Walter Frenz und Prof Dr. Michael Kotulla


  Springer

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