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1925 Juristische Rundschau 1-2 (1925)

handle is hein.journals/jrcerdau1 and id is 1 raw text is: Der Streit über das Eigenkapital in
der Gm.-Er.-Bilanz und der Grund-
fehler der gesetzlichen Regelung der
Umstellung in § 5 GBV.
Von Dr. James B r e i t, Dresden,
1. Eine Gesellschaft, die im November 1923
mit einem Grundkapital von 200 Milliarden Mark
gegründet war, ihren Geschäftsbetrieb aber zu'-
nächst nicht begonnen hatte, will im Herbst 1924
ihren  Betrieb eröffnen  und sich zu   diesem
Zwecke auf ein Goldmarkkapital von 50 000 Gm
mittels Zuzahlung umstellen. Sie reicht eine Er-
öffnungsbilanz für den 1. Januar 1924 ein, die
folgendes Bild aufweist:
Aktiva
Kassa   . . . . .    0,15 Gm.
0,15 Gm.
Passiva
Kreditoren  . . . .       -
Reinvermögen    . . . 0,15 Gm.
0,15 Gm
Der Registerrichter beanstandet die Bilanz, weil
sie keine Grundkapitalsziffer enthalte.
Es müsse entweder die alte Grundkapitalsziffer
von 200 Milliarden Mark in der Bilanz erschei-
nen - der Registerrichter zitiert hierfür -Q u a s -
s o w s k i- S u s a t') -  oder die neue Eigenka-
pitalziffer von 50 000 Gm, wie dies F 1 e c h t -
lk e i m 2) zulasse. Ob die eine oder andere Eigen-
kapitalziffer in die Bilanz aufgenommen werde,
eei gleichgültig. E i n e Grundkapitalsziffer müsse
aber in der Bilanz erscheinen. Denn der § 261
Ziff. 5 HGB. verlangt, daß der Betrag des Grund-
kapitals unter die Passiva aufgenommen werde.
Die Gesellschaft erwidert: ihr kaufmännisches
Empfinden bringe es nicht über das Herz, in eine
G o l d m a r k eröffnungsbilanz  eine P a p i e r-
markziffer einzusetzen; sie fürchte, daß wenn
man im Auslande den deutschen Reichsanzeiger
1) Goldbilanzen 77, 87.
I B.aA. 23, 270 (= DS.tZ 1924, 5491

lese und darin eine Bilanz abgedruckt finde, auf
deren Aktivseite 15 Goldpfennige als Vermögen
und auf deren Passivseite 200 Milliarden Mark
als Grundkapital eingestellt seien, der ausländi-
sche Kaufmann annehmen müsse, die Verwal-
tung der Gesellschaft habe ihren Verstand ein-
gebüßt. Weiter sei es doch ein Ding der Un-
möglichkeit, in eine Bilanz, die sich ausdrück-
lich als G o 1 d m a r k bilanz einzusetzen. Die
Posten in P a p i e r m a r k einzusetzen. Die
künftige  Goldmarkeigenkapitalzif -
f er könne sie aber nicht einsetzen, denn am
1. Januar 1924 habe ja doch diese Eigenkapital-
ziffer noch gar nicht bestanden; sie entstehe erst
durch die Eintragung des Umstellungsbeschlusses
und es könne von ihr nicht verlangt werden, eine
unzweifelhaft f a 1 s c h e Bilanz einzureichen und
zu veröffentlichen. - Die endgültige Entschei-
dung des Registergerichts ist noch nicht er-
gangen. - -
11. Der bedauernswerte Registerrichter ist ein
Opfer    der     juristischen      Wissen-
s c h a f t. Die juristische Literatur geht einmütig
von der Auffassung aus, daß in der Eröffnungs-
bilanz  die  Eigenkapitalziffer  enthalten  sein
müsse. Man streitet nur darüber, ob die alte
Papiermarkziffer erscheinen müsse oder statt
ihrer auch die neue Goldmarkziffer erscheinen
dürfe. Die streng konsequente - herrschende -
Richtung, die außer von Q u a s s o w s k i- S u-
sat a. a. O. und Byk,?) Führnrohr,4)
Homburger,?) Rosendorff,e) Vache7)
vertreten wird, verficht die Auffassung, daß das
3) Kommentar z. GBV. § 5 Anm. 10; außerdem Z.
GesW. 1924, 335,
9) Goldbilanzen §§ 3, 4 Anm. 5. Nach ihm ist eine
GmEröffnungsbilanz, in der das umgestellte Eigenka-
pital in Goldmark erscheint, als ,, g e g e n d a s G e -
setz   verstoßend, anfechtbar. Warum
nur anfechtbar? Sie müßte doch wohl n i c h ti g
sein. In Parenthese: ob wohl ein einziger Aktionär
in ganz Deutschland auf den Gedanken verfallen
würde, eine Eröffnungsbilanz deshalb anzufechten,
weil in ihr bereits das umgestellte Eigenkapital ent-
halten ist?
8) Goldbilanzverordnung 31,
6) Goldbilanzierung 52.
7) Praktische Anleitung zur Umstellung 6.

JURISTISCHE RUNDSCHAU
ZEITSCHRIFT FÜR PRAKTISCHE RECHTSKUNDE
Herausgeber: Offo Lindemann, Vizepräsidenf des Preuß. Landesprüfungsam1s,
Geh Oberjustizraf Berlin; Eugen Friedrichs, Oberlandesgeridhfsrat,Nöumburga.S.
Unter ständiger Mitarbeit von Dr. James Breit, Pe- htsnnwalt am Oberlandesgericht in Dresden u-d Notar,
Frit Hartung, Ministerialrat im Preuß. Justizmi-isterium, Dr. Willy Puschel, Landgerid-htsairektor, Berl.n
Willy Reinberger, Rechtsanwalt am Kammergericht und Notar
Jahrgang 1.                Berlin, den 10. Januar 1925                      Nr. 1
Die ,,Jur stische Rundschau erscheint monat.  Druck und Verieg Hermann S -Šdc, Berlin W 35,
lich zweimal und zwar am 10. und 25. mit der   Potsdamer Straße 112, 111 Telefon: Verlag Amt
ständigen Beilage: ‹Die Rechtsprechung. Be-   Lüuow Nr. 769, 770, 7249, Druckerei Amt
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