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57 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. I (1966)

handle is hein.journals/injlegame57 and id is 1 raw text is: Eroffnung
Der 43. KongreB der Deutschen Gesellschaft fur gerichtliche und
soziale Medizin wird in Anwesenheit des Herrn Rektors er6ffnet durch
Herrn Regierungsrat Dr. W. Kmor5N, Erziehungsdirektor des Kantons
Zurich. Er gibt seiner Genugtuung dartiber Ausdruck, daB die Deutsche
Gesellschaft fur gerichtliche und soziale Medizin wiederum Zurich als
Kongrel3ort gewihlt habe. Er schildert die Sorgen der Zurcher Universi-
tat, Sorgen, welche fur die meisten europsischen Universitaten die
gleichen sind. Sie entspringen einmal der unerwarteten Zunahme der
Studenten an fast alien Fakultiten, dann aber der ungeheuren Entwick-
lung der Naturwissenschaften und der Medizin. Zurich versucht die
Probleme so zu l6sen, dal3 die naturwissenschaftlichen Institute und die
medizinischen Institute, soweit sie Grundlagenforschung betreiben, in
lockerem  Komplex an der Peripherie der Stadt neu erbaut werden
sollen. Die Geisteswissenschaften bleiben im Universitatsgebaude und
in seiner unmittelbaren Umgebung. Auch die Kliniken werden am alten
Standort, in der sog. Kernzone, belassen. Der Platz fur den notwendigen
Ausbau wird durch die geplante Verlegung gewonnen. Das gerichtlich-
nedizinische Institut, das zur Zeit einem vollstandigen Umbau unter-
zogen wird, soll jedoch in der Kernzone verbleiben.
Nach den Ausfnlhrungen des Erziehungsdirektors richtet der Vor-
sitzende der Gesellschaft das Wort an die Versammlung. Entgegen der
Tradition verzichtet er auf eine Darstellung der Institutsgeschichte, da
Ausfuhrungen dariber schon anlalilich des Kongresses im Herbst 1958
gemacht worden sind. Seither ist das neue zahnarztliche Institut, das
sich vorher mit dem gerichtlich-medizinischen Institut in das Gebaude
teilen mulite, er6ffnet worden. Durch den Auszug der Zahnarzte steht
nun bedeutend mehr Platz zur Verfugung. Der vollstandige innere
Umbau des im Jahre 1866 in groBzngiger Weise als Geschaftsbau er-
richteten Hauses ist in vollem Gang; die chemische Abteilung hat ihre
Raiume bereits bezogen. Nach Abschlul3 wird die gerichtliche Medizin
6ber eine zweckmaflige, modern eingerichtete und raumlich ausreichende
Arbeitsstatte verfigen.
Der Vorsitzende gibt sodann einen Uberblick nber die Gestaltung
des KongreBprogramms. Das Grenzgebiet zwischen Medizin und Recht
hat in Zurich seit Jahren seine besondere Pflege gefunden. Dieser
Tradition entsprechend ist eine Reihe von einschlagigen Referaten und

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