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5 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. 3 (1925)

handle is hein.journals/injlegame5 and id is 1 raw text is: Hochverehrter Herr Professor!
Von Ihren Schnlern und Freunden wurde zur Feier Ihres 60. Geburts-
tages als Zeichen treuer Verehrung und Dankbarkeit die Herausgabe
einer Festschrift geplant. Als nun im September 1924 die Frage an
mich herantrat, die Sammlung der Beitrage zu ibernehmen, konnte
ich trotz der Kiirze der Zeit keinen Augenblick zaudern. Heute k6nnen
wir diesen Tag in wnrdiger Weise feiern und iiberreichen Ihnen mit
unseren herzlichsten Glnckwiinschen zu Ihrem Jubeltage diese Fest-
schrift.
Im Jahre 1895 habilitierten Sie sich im Alter von 30 Jahren unter
Ihrem Lehrer, dem unvergeBlichen Birch-Hirschfeld. 1894 nibernahmen
Sie die Vorlesung fiber gerichtliche Medizin und erhielten 1897 die
Berufung als auBerordentlicher Professor der gerichtlichen Medizin an
der Universitat Leipzig. Sie hatten als Vertreter dieses Faches schwere
Aufgaben und Pflichten zu bewaltigen, denn seit dem Jahre 1887 gab
es einen eigenen Lehrstuhl ffir dieses Fach nicht mehr. Daher galt
es der neuen Disziplin Achtung und Geltung zu verschaffen. Vergleicht
man das Nichts, vor dem Sic damals standen, mit dem jetzigen Institut,
das Sie geschaffen haben, und seit dem Jahre 1900 als Direktor und
seit 1922 als Ordinarius leiten, so erkennt man leicht Ihr iberlegenes
ZielbewuBtsein und tatkraftiges Wirken und Konnen. Auch jetzt
schreiten Sie unermiidlich fort und fassen auf Ihrem H6henwege neue
und groBe Plane ins Auge, deren Verwirklichung Sic wie stets, trotz
der Ungunst der Verhaltnisse, durchsetzen werden.
Uber den Ausbau Ihres Institutes hinaus haben Sie es richtung-
gebend verstanden, die Bedeutung der gerichtlichen Medizin als vor-
bildlicher akademischer Lehrer in Ihren Vorlesungen, durch Ihre um-
fangreiche Forschertatigkeit, als Mitglied des Landesgesundheitsamtes,
als Mitglied der Prnfungskommission fir Bezirksarzte, als Gerichts-
arzt usw. stets zu fordern und zu vermehren. Durch dieses iberaus
reiche Wirken auf geistigem Gebiete, durch Ihre geniale Fahigkeit in
praktischen Dingen und besonders auch durch Ihre strenge Sachlich-
keit sind Sie in Fachkreisen und am Gericht hoch geschatzt und im
In- und Auslande weit bekannt geworden. Weiterhin und nicht zuletzt
haben Sie durch Ihre warmherzige Personlichkeit, die sich mit reichem
Wohlwollen paart, allseitige Verehrung gefunden.
Mit der Ehrung, die wir Ihnen heute zollen, verbinden wir den
Wunsch, daB es Ihnen verg6nnt sein mage, mit derselben Tatkraft und
Rustigkeit wie zuvor noch viele Jahre in Ihrer liebgewordenen Arbeits-
stelle zu wirken.                                        Raestrup.

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