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32 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. 1 (1939-1940)

handle is hein.journals/injlegame32 and id is 1 raw text is: (Aus dem Institut far gerichtliche Medizin der Universitat Helsinki.
Vorstand: Prof. Dr. Ernst Ehrnrooth.)
Der Kindesmord in der Kriminalstatistik.
Von
Dr. Oiva Elo.
Mit 3 Textabbildungen.
,,In der gesamten Statistik liegen groBe Schitze, die erst gehoben
werden mnissen, sagt Graf Gleispach. Zweifellos verhalt sich die Sache
so, aber bei der Verwertung dieser Schatze hat man alle Ursache, auBerst
vorsichtig zu sein. Aschaffenburg hat recht, wenn er sagt, daB die Stati-
stik eine gefdhrliche Wissenschaft ist. Diese Gefahrlichkeit beruht
auf den groBen Irrtumsmdglichkeiten, die vorhanden sind, wenn man
statistische Zahlen ohne geniigende Kritik heranzieht, um diese oder
jene Sachlage zu beweisen. Dies gilt aus verschiedenen Grnnden ganz
besonders fur die Kriminalstatistik. Hugo Hoegel, der sich gegeniiber
dem Beweiswert von Kriminalstatistiken sehr vorsichtig verhalt, warnt
davor, auf Grund derselben SchluBfolgerungen iber die Ursachen der
KriminalitAt zu ziehen. Da die Kriminalstatistik die technisch-juridische
Einteilung der Verbrechen befolgt und an sich den kriminalpsycholo-
gischen Gesichtspunkten keine Beachtung schenkt, ist es natirlich,
daB sie sehr einseitige und unbefriedigende Erklirungen fiber die zu Ver-
brechen fndhrenden Beweggriinde liefern kann.
Die Kriminalstatistik geht als ein Teil in die Moralstatistik ein,
welch letzterere G. v. Mayr dahin definiert, daB sie ,,die Statistik der
Handlungen, der Ereignisse und der Folgewirkungen von Handlungen
und Ereignissen darstellt, ,,welche Rickschisse auf die Gestaltung des
Sittenlebens der Menschen gestatten und der Massenbeobachtung in
Zahl und MaB zugdnglich sind. ,,Im System der gesamten Statistik
muB, sagt v. Mayr, ,,in der Kriminalstatistik alles beriicksichtigt
werden, was an Bestands-, insbesonders aber an Bewegungsmassen
auf dem Gebiet des crimen, wie es zunachst bezeichnet sei, durch
die statistische Beobachtung, insbesondere der Tatigkeit und der Tdtig-
keitserfolge offentlicher Behorden irgendwelcher Art zu Feststellung
kommt. Die Kriminalstatistik im engeren Sinn untersucht nach von
Mayr die Verfehlungs- und Verfehlermassen nach MaBgabe der rechts-
kraftigen Urteile. Es gibt auch noch andere Definitionen, deren Wieder-
gabe in diesem Zusammenhang aber niberflnssig erscheint. DaB die
Kriminalstatistik fnr die Kriminalpolitik von gr6Bter Bedeutung ist,
ist ohne Argumentationen klar.
. Auch die am besten besorgte Kriminalstatistik vermag keinen Auf-
schluB fiber die wirkliche Anzahl der Verbrechen (delinquenza reale) zu

Z. f. d. ges. Gerichtl. Medizin. 32. Bd.

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