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18 Dtsch. Z. Ges. Gerichtl. Med. [i] (1932)

handle is hein.journals/injlegame18 and id is 1 raw text is: Die von den Schriftleitern der Medizinischen
Zeitschriften im Jahre 1927 ausgearbeiteten
Richtlinien fber die Aufnahme von Arbeiten.
A. Allgemeine Bedingungen.
1. Es werden nur Arbeiten aufgenommen, deren Inhalt dem Gebiet
der Zeitschrift angeh6rt.
2. Die Arbeit mut3 wissenschaftlich wertvoll sein und Neues bringen.
Sie darf noch nicht - ganz oder teilweise - in einer der 4 Weltsprachen
ver6ffentlicht sein. -  Blope Bestatigungen bereits anerkannter Befunde
k6nnen h6chstens in kiirzester Form Aufnahme finden. Arbeiten rein
referierenden Inhalts und vorlUufige Mitteilungen sind unerwiinscht.
Polemiken sind auf Richtigstellung des Tatbestandes zu beschrinken.
Aufsatze rein spekulativen Inhalts mussen neue Gesichtspunkte ent-
halten oder geeignet sein, die Experimentalforschung anzuregen.
3. Die Darstellung muB kurz und in fehlerfreiem Deutsch gehalten
sein. Ausfnhrliche historische Einleitungen sind zu vermeiden; es geniigt
in der Regel, wenn durch wenige Sitze die behandelte Fragestellung klar-
gelegt und durch einige Literaturnachweise der AnschluB an frihere
Untersuchungen hergestellt wird.
Der Weg, auf dem die Resultate gewonnen wurden, mup klar erkennbar
sein; jedoch hat eine ausfiihrliche Darstellung der Methodik nur dann
Wert, wenn die Methodik wesentlich Neues enthalt. Mit der Beigabe
von Abbildungen ist so sparsam wie m6glich zu verfahren.
4. Jeder Arbeit ist am SchluB eine kurze Zusammenfassung der
wesentlichsten Ergebnisse beizufingen. Sie soll den Raum einer Druck-
seite im allgemeinen nicht iiberschreiten.
5. Bei der Einsendung des Manuskripts hat der Autor anzugeben,
ob der Inhalt der Arbeit schon an anderer Stelle mitgeteilt oder ob das
Manuskript berits einer daren-Zits-br-ift angboten wurde. Fehlt die
Erklarung, so geht dem Autor ein Fragebogen zu.
6. Bei Arbeiten aus Instituten, Kliniken usw. ist eine Erklarung des
Direktors oder eines Abteilungsleiters beizufiigen, daB er mit der Publi-
kation der Arbeit aus dem Institut bzw. der Abteilung einverstanden ist
und den Verfasser auf die Aufnahmebedingungen aufmerksam ge-
macht hat.
B. Besondere Bedingungen.
1. Von jeder Versuchsart resp. jedem Tatsachenbestand ist in der
Regel nur ein Protokoll als Beispiel in knappster Form mitzuteilen.
Das Ubrige Beweismaterial ist, wenn n6tig, in Tabellenform zu bringen.
Tabellen sind auf gesonderten Blattern beizulegen.

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